Der Unterrichtsentwurf.
Was aktuell für Unterrichtsbesuche gilt
Spätestens ab dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Fachs legt die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine höchstens fünfseitige Unterrichtsplanung vor, wenn der Besuch mindestens drei Werktage vorher terminiert wurde.
Die Planung umfasst insbesondere:
- Analyse der Lernausgangslage
- angestrebte Lernziele
- geplanten Unterrichtsverlauf
- zentrale lernwirksame didaktische Entscheidungen
- zentrale lernwirksame methodische Entscheidungen
So habe ich meinen Unterrichtsentwurf damals aufgebaut
Dieser Bereich basiert auf meinen persönlichen Erfahrungen und Unterlagen aus dem Referendariat. Anforderungen können je nach Seminar, Fach, Schulform und aktuellem Ausbildungsstand variieren. Die folgende zehnteilige Struktur ist ausdrücklich keine Behauptung darüber, wie heutige Entwürfe verpflichtend aufgebaut sein müssen.
1. Thema der Unterrichtsstunde
In meinem Referendariat habe ich versucht, schülerorientierte und fachlich präzise Elemente miteinander zu verbinden. Eine motivierende Fragestellung oder Zielformulierung konnte dabei mit einer fachlichen Konkretisierung verbunden werden.
Der zweite Teil der Themenformulierung konnte das konkrete Unterrichtsvorhaben benennen, zum Beispiel: „Wie lässt sich die Wirkung einer Figur beschreiben? – Erarbeitung zentraler Merkmale anhand eines Textausschnitts.“
2. Lernziele
Ein Lernziel beschreibt einen beabsichtigten Lernzuwachs. In meiner Planung habe ich darauf geachtet, ihn möglichst beobachtbar beziehungsweise überprüfbar und passend zum Schwerpunkt der Stunde zu formulieren.
